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12. Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit eines eventuellen Verbots von Kunststoff-Tragetaschen - Verfassungsrechtliche und ordnungspolitische Bedenken Ein Verbot der Kunststoff-Tragetasche würde gegen die EU-Verpackungsrichtlinie verstoßen, denn die Mitgliedstatten dürfen in ihrem Hoheitsgebiet das Inverkehrbringen von Verpackungen, die der EU-Verpackungsrichtlinie entsprechen, nicht verbieten (Art. 18 der Richtlinie 94/62/EG). Die Richtlinie verfolgt hier das doppelte Ziel, die Umwelt zu schützen und das Funktionieren des Binnenmarktes sicherzustellen (Mitteilung KOM, 2009/C 107/01,2.2).
Tragetaschen aus konventionellen Kunststoffen erfüllen die sog. Grundlegenden Anforderungen des Art. 9 der EU-Verpackungsrichtlinie und dürfen wegen ihrer Verwertbarkeit i.S.d. Anhang II der Verpackungsrichtlinie in der gesamten EU in den Verkehr gebracht werden.
Ob eine Änderung der EU-Verpackungsdirektive mit einem Verbot einer Produktkategorie rechtskonform ist, darf bezweifelt werden.
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